Elementarversicherung: Warum sie immer wichtiger wird
Starkregen, Hochwasser, Stürme – Extremwetterereignisse nehmen in Deutschland deutlich zu. Doch nur etwa 50 Prozent der Gebäude sind gegen Elementarschäden versichert. Ein gefährliches Versäumnis.
Was deckt die Elementarversicherung ab?
- Hochwasser und Überschwemmung: Durch Starkregen oder Flusshochwasser
- Rückstau: Wasser drückt durch die Kanalisation ins Haus
- Erdbeben: In Deutschland selten, aber möglich
- Erdrutsch und Erdsenkung: Besonders in Hanglagen relevant
- Schneedruck: Dachlast durch extreme Schneemengen
- Lawinen: In alpinen Regionen
Die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt Elementarschäden nicht ab. Sie brauchen einen zusätzlichen Baustein.
Was kostet eine Elementarversicherung?
Die Kosten hängen stark von der Gefährdungsklasse (ZÜRS-Zone) Ihres Grundstücks ab:
- ZÜRS 1 (geringe Gefahr): 100 bis 250 Euro pro Jahr
- ZÜRS 2 (mittlere Gefahr): 250 bis 500 Euro pro Jahr
- ZÜRS 3 (erhöhte Gefahr): 500 bis 1.500 Euro pro Jahr
- ZÜRS 4 (hohe Gefahr): Oft schwer versicherbar, sehr teuer
Warum sich die Versicherung lohnt
Ein Hochwasserschaden im Keller kostet schnell 20.000 bis 50.000 Euro. Wird das ganze Erdgeschoss überflutet, können die Kosten auf 100.000 Euro und mehr steigen. Ohne Versicherung bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen.
So finden Sie den richtigen Tarif
- Vergleichsportale nutzen: Check24, Verivox oder HUK-COBURG Vergleich
- Selbstbeteiligung wählen: 500 bis 1.000 Euro Selbstbeteiligung senken die Prämie deutlich
- Bestehende Policen prüfen: Manchmal lässt sich der Baustein günstig ergänzen
- Rückstau-Klausel nicht vergessen: Wird oft übersehen, ist aber häufig die Schadensursache
Vorsorgemaßnahmen senken die Prämie
- Rückstauklappe einbauen (300 bis 600 Euro)
- Drainage um das Haus verbessern
- Sandsäcke und Hochwasserschutz-Systeme bereithalten
- Wertvolle Gegenstände nicht im Keller lagern
Fazit
Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist die Elementarversicherung eine Pflichtversicherung für jeden Hausbesitzer – der geringe Beitrag steht in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden.