Finanzen

Bürgergeld 2026: Höhe, Voraussetzungen und Antrag

Redaktionsteam

6 Min. Lesezeit

Das Bürgergeld hat Anfang 2023 das bisherige Hartz IV abgelöst und wird seitdem regelmäßig angepasst. Für 2026 gelten neue Regelsätze und geänderte Bestimmungen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, wie hoch das Bürgergeld 2026 ausfällt, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und welche Besonderheiten Sie kennen sollten.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland. Es sichert den Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht und keine vorrangigen Leistungen wie Arbeitslosengeld I zur Verfügung stehen. Zuständig für die Auszahlung sind die Jobcenter.

Im Vergleich zu Hartz IV brachte das Bürgergeld mehrere Neuerungen:

  • Höhere Freibeträge für Vermögen (Karenzzeit)
  • Stärkerer Fokus auf Weiterbildung statt sofortige Arbeitsvermittlung
  • Vertrauenszeit zu Beginn des Bezugs
  • Anpassung der Regelsätze an die Inflation

Bürgergeld 2026: Die aktuellen Regelsätze

Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Berechnung basiert auf der Preisentwicklung (70 Prozent) und der Lohnentwicklung (30 Prozent). Für 2026 gelten folgende monatliche Sätze:

Regelbedarfsstufe Personengruppe Monatlicher Betrag
Stufe 1 Alleinstehende / Alleinerziehende 573 €
Stufe 2 Partner in Bedarfsgemeinschaft 516 €
Stufe 3 Erwachsene unter 25 (bei Eltern) 458 €
Stufe 4 Jugendliche 14–17 Jahre 420 €
Stufe 5 Kinder 6–13 Jahre 348 €
Stufe 6 Kinder 0–5 Jahre 318 €

Wichtig: Diese Beträge decken den Regelbedarf ab — also Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Grundvoraussetzungen

  • Erwerbsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Alter: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht.
  • Wohnsitz in Deutschland: Sie leben gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland.

Vermögensgrenzen und Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gelten großzügigere Vermögensfreibeträge (Karenzzeit):

Zeitraum Freibetrag pro Person
Karenzzeit (erste 12 Monate) 40.000 €
Jede weitere Person in der BG + 15.000 €
Nach der Karenzzeit 15.000 € pro Person

Während der Karenzzeit wird außerdem die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft — Sie müssen also nicht sofort umziehen, wenn Ihre Miete über dem üblichen Satz liegt.

Einkommen und Freibeträge

Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten:

Einkommen (brutto) Freibetrag
Bis 100 € 100 % anrechnungsfrei
100–520 € 20 % anrechnungsfrei
520–1.000 € 30 % anrechnungsfrei
1.000–1.200 € (ohne Kinder: 1.000 €) 10 % anrechnungsfrei

Spartipp: Ein Minijob bis 538 Euro monatlich lohnt sich besonders, da Sie einen erheblichen Teil des Verdienstes zusätzlich zum Bürgergeld behalten dürfen. Informieren Sie sich beim Jobcenter über die genaue Berechnung.

So stellen Sie den Antrag

Schritt 1: Zuständiges Jobcenter ermitteln

Das für Sie zuständige Jobcenter richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die Adresse finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder in Ihrem Rathaus.

Schritt 2: Antrag ausfüllen

Den Hauptantrag (Anlage „HA") erhalten Sie:

  • Online über die Website der Arbeitsagentur
  • Persönlich im Jobcenter
  • Telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 555500

Zusätzlich benötigen Sie je nach Situation weitere Anlagen:

  • Anlage WEP: Für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage KI: Für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage EK: Für Einkommensnachweise
  • Anlage VM: Für Vermögensnachweise
  • Anlage KdU: Für Kosten der Unterkunft

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Bescheide)
  • Vermögensnachweise (Sparbücher, Depot-Auszüge)
  • Kündigungsschreiben oder Auslaufbescheinigung (bei Arbeitslosigkeit)
  • Kindergeld-Bescheid

Schritt 4: Antrag einreichen

Reichen Sie den Antrag so schnell wie möglich ein, denn das Bürgergeld wird ab dem Tag der Antragstellung bewilligt — nicht rückwirkend. Eine formlose Antragstellung per E-Mail oder telefonisch ist möglich, um den Antragszeitpunkt zu sichern. Die vollständigen Unterlagen können Sie nachreichen.

Wichtig: Zwischen der Antragstellung und dem ersten Bescheid vergehen in der Regel 2–4 Wochen. Bei finanziellen Notlagen können Sie einen Vorschuss beantragen.

Pflichten im Bürgergeld-Bezug

Das Bürgergeld ist an bestimmte Mitwirkungspflichten geknüpft:

Kooperationsplan

Statt der früheren Eingliederungsvereinbarung gibt es nun den Kooperationsplan. Er wird gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter erarbeitet und legt fest:

  • Welche Schritte zur Arbeitssuche unternommen werden
  • Welche Qualifizierungen sinnvoll sind
  • Welche Unterstützung Sie vom Jobcenter erhalten

Weiterbildungsmöglichkeiten

Ein besonderer Schwerpunkt des Bürgergeldes liegt auf Weiterbildung:

  • Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich zusätzlich bei einer abschlussbezogenen Weiterbildung
  • Bürgergeld-Bonus: 75 Euro monatlich bei Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung
  • Keine Vermittlung während Weiterbildung: Sie können sich voll auf die Qualifizierung konzentrieren

Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen können Leistungsminderungen verhängt werden:

Verstoß Kürzung
Erster Meldeversäumnis 10 % für einen Monat
Wiederholtes Meldeversäumnis 20 % für zwei Monate
Erste Pflichtverletzung 10 % für einen Monat
Zweite Pflichtverletzung 20 % für zwei Monate
Dritte Pflichtverletzung 30 % für drei Monate

Spartipp: Nehmen Sie alle Termine beim Jobcenter wahr und melden Sie Verhinderungen frühzeitig. So vermeiden Sie unnötige Kürzungen.

Zusätzliche Leistungen neben dem Regelsatz

Neben dem regulären Bürgergeld können Sie unter bestimmten Umständen Mehrbedarfe geltend machen:

  • Schwangerschaft: 17 Prozent Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende: 12–60 Prozent Mehrbedarf je nach Alter und Anzahl der Kinder
  • Behinderte Menschen: 35 Prozent Mehrbedarf bei Teilnahme an Maßnahmen
  • Kostenaufwändige Ernährung: Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
  • Erstausstattung: Für die Wohnung, bei Schwangerschaft oder für Bekleidung
  • Bildung und Teilhabe: Schulmaterial, Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe für Kinder

Bürgergeld und Wohnung

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind. Was „angemessen" bedeutet, legt jede Kommune selbst fest. Typische Richtwerte:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Richtwert Kaltmiete (Beispiel)
1 Person 45–50 m² 350–520 €
2 Personen 60–65 m² 430–630 €
3 Personen 75–80 m² 510–750 €
4 Personen 85–95 m² 590–860 €

Die tatsächlichen Werte variieren stark je nach Region. In Großstädten wie München oder Hamburg liegen die Obergrenzen deutlich höher als in ländlichen Gebieten.

Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen und Finanztipps finden Sie in unserem Finanz-Ratgeber.

Fazit

Das Bürgergeld 2026 bietet eine wichtige Grundsicherung für Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Mit den aktuellen Regelsätzen, großzügigen Vermögensfreibeträgen in der Karenzzeit und dem Fokus auf Weiterbildung haben Betroffene gute Möglichkeiten, sich beruflich neu zu orientieren. Wichtig ist, den Antrag rechtzeitig zu stellen, alle Unterlagen bereitzuhalten und die Mitwirkungspflichten ernst zu nehmen. Scheuen Sie sich nicht, die Beratungsangebote des Jobcenters in Anspruch zu nehmen — sie können Ihnen helfen, schneller wieder auf eigenen Beinen zu stehen.

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